SAFEGUARDING
Die Deutsch-Schweizerische Internationale Schule (GSIS) verpflichtet sich zum Schutz aller Schülerinnen und Schüler sowie Mitarbeiter. Der Vorstand und das Schulleitungsteam erfüllen ihre Fürsorgepflicht, das Wohl der Schülerinnen und Schüler während ihrer gesamten Schulzeit zu schützen und zu fördern.
Safeguarding ist ein Überbegriff, der den Kinderschutz einschließt. Unter Kinderschutz versteht man rechtliche Regelungen sowie Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern vor Schäden und Beeinträchtigungen dienen sollen. Alle Organisationen und Einzelpersonen sollten proaktiv das Wohl der Kinder schützen und fördern, um die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor Schaden zu verringern.
Die GSIS setzt sich dafür ein, eine positive, unterstützende und sichere Umgebung zu schaffen. Unser Ziel ist es, dass sich die Schülerinnen und Schüler in jeder Hinsicht wertgeschätzt, respektiert und verstanden fühlen, ohne Furcht haben zu müssen.
Die GSIS richtet sich nach der Gesetzgebung von Hongkong und nimmt die deutsche Gesetzgebung als Orientierung. Diese betont die Verantwortung aller Erwachsenen, die Kinderrechte zu achten und gemeinschaftlich das Wohl und den Schutz der Kinder als grundlegendes Prinzip zu fördern. Sowohl Hongkong als auch Deutschland sind durch die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verpflichtet.
