BEURLAUBUNG VOM UNTERRICHT

Wenn Eltern ihre Kinder an der GSIS anmelden, sollten sie auch akzeptieren, dass sie regelmäßig die Schule besuchen und an Pflichtveranstaltungen teilnehmen. Abwesenheit muss zwingend von der Schule genehmigt werden und benötigt einen schriftlichen Antrag der Eltern oder des Betreuers. Das folgende Genehmigungsverfahren ist einzuhalten:

  • Jegliche längere Abwesenheit oder eine Abwesenheit direkt vor und direkt nach Schulferien und Feiertagen, selbst wenn es sich nur um bestimmte Schulstunden handelt, muss mindestens zehn Arbeitstage im Voraus bei der Schulleitung beantragt werden.
  • Für andere Abwesenheiten gilt Folgendes:
    • Das Fehlen in einzelnen Schulstunden muss von der Fachlehrerin bzw. vom Fachlehrer genehmigt werden.
    • Das Fehlen von bis zu einem Schultag muss von der Klassenlehrerin bzw. vom Klassenlehrer genehmigt werden.
    • Das Fehlen von zwei bis zu fünf Tagen muss von der Leiterin bzw. vom Leiter des jeweiligen Zweiges genehmigt werden.

Die Abwesenheit von der Schule ist für die Schülerin oder den Schüler sowie die gesamte Klasse störend. Daher müssen geplante Abwesenheiten genau erklärt werden. Sollte keine Erklärung abgegeben werden, wird der Antrag abgelehnt.

Wir akzeptieren Gründe wie medizinische Termine oder wichtige Familienveranstaltungen, allerdings können wir Gründe wie Geschäftstermine der Eltern oder Urlaub nicht akzepetieren.

Bitte beachten Sie, dass alle Abwesenheiten auf dem Halbjahres- oder Endjahreszeugnis vermerkt werden. Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler Aufgaben und Hausaufgaben nachholen. Sie sollten sich hierfür direkt mit den Lehrkräften besprechen. Außerdem müssen sich Schülerinnen und Schüler darüber bewusst sein, dass Tests, Prüfungen und Aufgaben, die in den Abwesenheitszeitraum fallen, im Regelfall nicht umgeplant werden können, es sei denn, die betreffende Lehrkraft stimmt dem zu. Sollten sich die Fälle von unerlaubter Abwesenheit häufen, behält sich die Schule das Recht vor, diese Kinder von der Schule zu entlassen.

Die Anwesenheit im Kindergarten ist nicht obligatorisch, so dass diese Richtlinien hierfür nicht gelten. Allerdings sollte von einer Abwesenheit von bis zu einem Tag der Kindergarten und vor längeren Abwesenheiten die Schulleiterin bzw. der Schulleiter rechtzeitig informiert werden.