DIE GSIS VERLASSEN

Auch wenn Abschiede nicht einfach sind, bedanken wir uns für die Chance, unsere Schülerinnen und Schüler während ihrer Zeit mit uns zu unterstützen und wünschen ihnen das beste für ihren weiteren Bildungsweg. Um den Übergang bestmöglich zu absolvieren, bitten wir unsere Familien die Fristen für eine Abmeldung zu beachten und einzuhalten.

Weitere Information zu den Abmeldebedingungen finden Sie hier.

OFFIZIELLE KÜNDIGUNGSFRIST
VORLÄUFIGE KÜNDIGUNG
ÜBERFÄLLIGE RECHNUNGEN
DEBENTURE RÜCKZAHLUNG
NEUE KONTAKTDATEN
  • Eltern, die ihre Kinder von der GSIS abmelden möchten, müssen dies dem Aufnahmebüro schriftlich mitteilen, und zwar mindestens 90 Tage vor dem letzten Schultag (Juli und August ausgenommen). Die Frist, um eine schriftliche Kündigung auszusprechen, ist der 31. März. Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter sowie Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer können keine Kündigungen annehmen.
  • Für Kündigungen innerhalb der 90-Tage-Frist wird eine Verspätungsgebühr erhoben.
  • Die GSIS behält sich das Recht vor, ausstehendede Schulgebühren und andere offene Rechnungen von der Debenture abzuziehen.