Verkehrssprache an der GSIS
Die Deutsch-Schweizerische Internationale Schule Hongkong ist eine Schule mit einem größeren Englischen Zweig und einem kleineren Deutschen Zweig. Die Mehrzahl der Eltern und Lehrkräfte im Englischen Zweig verfügen über keine Deutschkenntnisse; im Deutschen Zweig sprechen viele Familien zu Hause Englisch.
Für die Schule stellt diese Situation eine besondere Herausforderung dar. Im Englischen Zweig ist die Verkehrssprache Englisch, im Deutschen Zweig Deutsch. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass für manche nicht-deutschsprachige Eltern im Deutschen Zweig die Verwendung der deutschen Sprache eine zusätzliche Belastung darstellt, und versuchen diese so gering wie möglich zu halten. Elternsprechtage, Elternabende und Klassenpflegschaftssitzungen werden, soweit erforderlich, zweisprachig durchgeführt. Die wichtigsten Dokumente der Schule sind auf Deutsch und Englisch erhältlich.
Für An- und Abmeldungen von Schülern sowie für den Schriftverkehr des Schul- und der Abteilungsleiter gilt grundsätzlich die Regelung, dass im Deutschen Zweig auf Deutsch und im Englischen Zweig auf Englisch kommuniziert wird. Wir bitten um Verständnis dafür, dass unsere Lehrkräfte und Verwaltungsangestellten keine ausgebildeten Übersetzer sind und dass wir aus Kapazitätsgründen nicht jedes Dokument in zwei Sprachen zur Verfügung stellen können. Dies gilt insbesondere für Zeugnisse, Gutachten, Informationen der Schulbusunternehmen und der Hongkonger Behörden sowie schulweite Umfragen. Wo sich Verständnisschwierigkeiten ergeben, sind die Mitarbeiter der Schule oder die Klassenpflegschaftsvertreter (KPRs) gerne bereit zu helfen. Falls offizielle Übersetzungen zum Beispiel von Zeugnissen benötigt werden, können wir vermitteln, müssen aber die entstehenden Kosten in Rechnung stellen.
Aus naheliegenden Gründen wird der von der Schule nach außen gehende Schriftverkehr in Bereichen, in denen keine deutschsprachigen Mitarbeiter tätig sind, auf Englisch abgefasst. Das betrifft unter anderem Anleihen (debentures), Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Schulgeldermäßigungen sowie die Ehemaligenbetreuung. Sollten Sie in diesen Fällen auf Deutsch kommunizieren wollen, so wenden Sie sich bitte an den Verwaltungsleiterin.