Schulgeldermäßigung - Deutsch-Schweizerische Internationale Schule 德瑞國際學校

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Schulgeldermäßigung

Bereits seit langem hat sich die GSIS zur Pflicht gemacht, im Einzelfall auch die sozialen Umstände von Schülern zu berücksichtigen. Dies gilt besonders bei deutschen, Schweizer oder österreichischen Staatsangehörigen und deren Kindern, für die der Besuch des deutschsprachigen Zweigs der GSIS die einzige Möglichkeit darstellt, eine vergleichbare schulische Ausbildung wie in ihrem Heimatland zu erhalten.

Schulgeldermäßigungen sind grundsätzlich möglich, setzen aber eine Bedürftigkeitsprüfung voraus. Für neu eingeschriebene Kinder können im ersten Jahr keine Schulgeldermäßigungen beantragt werden.

Im Rahmen des Bedürftigkeitsnachweises müssen die Antragssteller detaillierte sachdienliche Angaben zur Person und zur finanziellen Situation machen. Der komplettierte Antrag wird dem Finanzausschuss in anonymisierter Form zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. Ein hoher Grad an Diskretion und Vertraulichkeit ist damit garantiert.

Allen, auch potentiellen Antragstellern, die glauben, möglicherweise Unterstützung zur Bestreitung der Schulgebühren zu benötigen, legen wir nahe, sich mit der Finanzdirektorin in Verbindung zu setzen und mit ihm gemeinsam abzuklären, welche Möglichkeiten bestehen, um ihre Notlage zu lindern.