Abmeldehinweise - Deutsch-Schweizerische Internationale Schule 德瑞國際學校

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Abmeldehinweise

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Abmeldefrist

  • Die Abmeldung einer Schülerin/eines Schülers von der GSIS muss spätestens 90 Tage vor dem Abgangstermin schriftlich durch die Eltern direkt bei der für den jeweiligen Zweig zuständigen Leitung des Aufnahmebüros (Admissions Manager) eingehen. Die Frist für die Abgabe der schriftlichen Abmeldung ist der 31. März. Die Monate Juli und August werden auf diese Frist nicht angerechnet. Dabei können Abteilungsleiter/innen und Klassenlehrer/innen weder Abmeldungen noch vorläufige Abmeldungen entgegennehmen.
  • Für Abmeldungen, die nicht fristgerecht erfolgen, wird eine Verspätungsgebühr erhoben.
  • Im Falle ausstehender Schulgebühren und anderer unbeglichener Rechnungen behält sich die Schule vor, diese ebenso vom Wert der Debenture abzuziehen.

Vorläufige Abmeldung

  • Mit Ausnahme des Zeitraumes von 1. April bis 31. August nimmt die GSIS eine vorläufige Abmeldung entgegen, sofern nicht klar ist, ob ein/e Schüler/in weiterhin die GSIS besuchen wird.
  • Im Falle einer endgültigen Abmeldung wird das Datum der vorläufigen Abmeldung zur Berechnung der Abmeldefrist zu Grunde gelegt.
  • Vorläufige Abmeldungen, die bis zum 31. März nicht bestätigt wurden, werden von der GSIS annulliert, und es wird davon ausgegangen, dass der/die Schüler/in im folgenden Schuljahr an der GSIS bleibt. Sollte im Anschluss daran beschlossen werden, dass der/die Schüler/in im Laufe des folgenden Schuljahres die GSIS verlassen soll, ist eine neue Abmeldung einzureichen, die denselben vorstehend genannten Bedingungen zur Abmeldung unterliegt, einschließlich der anteiligen Verspätungsgebühr bei Nichteinhaltung der Abmeldefrist.
  • Eine vorläufige Abmeldung kann von den Eltern/Erziehungsberechtigten jederzeit wieder zurückgezogen werden, wenn beschlossen wurde, dass der/die Schüler/in an der GSIS bleiben wird. Diese Mitteilung ist schriftlich direkt bei der für den jeweiligen Zweig zuständigen Leitung des Aufnahmebüros (Admissions Manager) der GSIS einzureichen.

Bitte kontaktieren Sie unser Anmeldebüro.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle Lehrbücher, Bücher aus der Bibliothek und anderes Eigentum der Schule an die GSIS zurückgegeben haben. Nur unter der Voraussetzung, dass alle Gegenstände, die Eigentum der Schule sind, zurückgegeben wurden und alle Gebühren und Rechnungen beglichen sind, wird Ihrem Kind am letzten Schultag ein Abgangszeugnis ausgehändigt.

Bitte hinterlassen Sie uns eine Kontaktadresse, damit wir Sie erforderlichenfalls kontaktieren, Ihnen die Jahrbücher zusenden und Ihre Kinder in den Kreis der ehemaligen Schüler der GSIS (GSIS Alumni) aufnehmen können.

  • Die Einlösung einer Standard-Debenture unterliegt dem Artikel 6 der Debenture-Bedingungen.
  • Debentures, die auf den Namen einer Firma ausgestellt sind, können jeweils nur zum Februar oder September eines Jahres zur Einlösung eingereicht werden.
  • Generell können Anträge zur Einlösung einer Debenture nur dann vorgelegt werden, nachdem der/die betroffene Schüler/in die Schule verlassen hat und alle Außenstände sowohl bei der German Swiss International School Association Ltd. als auch der German Swiss International School Foundation Ltd. beglichen worden sind. Nicht beglichene Außenstände einschließlich ausstehender Schulgebühren, Gebühren oder Zuschläge aufgrund von Abmeldung einer Schülerin/eines Schülers können gemäß den Debenture-Bedingungen vom Wert der Debenture abgezogen werden.
  • Sollten Sie Ihre Debenture einlösen wollen, reichen Sie bitte das original Debenture-Zertifikat nebst einem schriftlichen Antrag zum Einlösen der Debenture ein:
Accounts Department
German Swiss International School Foundation Ltd
11 Guildford Road
The Peak, Hong Kong