Debentures (Schuldverschreibungen) & Kapitalabgabe
Die GSIS ist eine eingetragene gemeinnützige Organisation und ist zur Finanzierung der Betriebskosten der Schule auf Schulgebühren und staatliche Subventionen angewiesen. Die GSIS sieht sich dazu verpflichtet, alle bestehenden Einrichtungen im Laufe der Zeit den notwendigen Renovierungen, Erweiterungen oder Erneuerungen zu unterziehen, um unseren Schülerinnen und Schülern ein aus unserer Sicht angemessenes lerngerechtes Umfeld zu bieten. Die Debentures dienen dazu, diese Investitionen zu finanzieren und damit nachhaltig die Zukunft unserer Schule zu sichern.
- Für jedes Kind muss vor Eintritt in die GSIS eine Debenture erworben oder es muss per Nominierung eine Debenture zugewiesen werden.
- Die Debenture für Kinder, die neu an der GSIS anfangen, ist bis spätestens zu dem im Angebotsschreiben ausgewiesenen Termin zu erwerben.
- Eine Debenture kann erst erworben werden, nachdem die Schule einem Kind einen Platz angeboten hat.
- Eine neu bzw. wieder zugeteilte Debenture muss ggf. auf den aktuellen Wert angepasst werden, bevor der/die Schüler/in an der GSIS beginnt. Dies gilt auch für zurückkehrende Schüler/innen, deren ursprüngliche Debenture aktiv geblieben ist.
- Das ausgefüllte Debenture-Antragsformular sowie ein auf die The German Swiss International School Foundation Ltd ausgestellter Scheck sind zu senden an:
Accounts Department
11 Guildford Road
The Peak, Hong Kong
Es gibt zwei Formen von Debentures für zukünftige Schüler/innen, denen ein Platz angeboten wurde:
STANDARD-DEBENTURE (RÜCKZAHLBAR)
- Wert: HKD 500.000
- Die Standard-Debenture wird auf schriftlichen Antrag zurückerstattet, wenn der/die Schüler/in die GSIS verlässt. Die Einlösung von Debentures unterliegt dabei den Debenture-Bedingungen.
- Bereits bestehende Debentures, für die kein/e Schüler/in nominiert ist, und deren Wert unter dem aktuellen Wert liegt, sind entsprechend aufzustocken, sobald ein/e Schüler/in für diese nominiert wird. Nach Zahlungseingang gewähren wir dem Antragsteller Debenture-Priorität.
- In Fällen, in denen ein/e Schüler/in trotz der Annahme eines Angebotes nicht an der GSIS beginnt, oder in Fällen, in denen ein/e Schüler/in innerhalb von 6 Monaten nach Beginn an der GSIS wieder abgemeldet wird, fällt ein Betrag in Höhe von 20% des Debenture-Nennwertes an, der mit dem Ausstellen der Rechnung zur sofortigen Zahlung fällig ist.
- Weitere Informationen (in Englisch)
DEVELOPMENT DEBENTURE (NICHT RÜCKZAHLBAR)
- Wert: HKD 432.250
- Development Debentures werden nicht zurückerstattet, wenn ein/e Schüler/in die Schule verlässt; der Wert der Debenture geht stattdessen bei Ausstellung der Debenture als Spende an die Schule über.
- Mit Ausscheiden einer Schülerin/eines Schülers behält die Debenture einen Nominalwert von HKD 1,00 und garantiert dem Halter der Debenture Vorzug bei der Schüleraufnahme bei zukünftiger Nominierung von Schülerinnen/Schülern auf die Debenture (nach erfolgreicher Aufnahmeprüfung der Schülerin/des Schülers). Development Debentures sind auf den aktuellen Wert aufzustocken, sobald eine neue Schülerin/ein neuer Schüler auf diese nominiert wird.
- Die Schule behält sich vor, Wertanpassungen von Debentures ohne Vorankündigung vorzunehmen. Der Vorstand entscheidet über den Wert von Debentures für das kommende Schuljahr zu jedem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des laufenden Schuljahres.
- Weitere Informationen (in Englisch)
GSIS will continue the Capital Levy scheme as an alternative to the HKD 500,000 Standard Debenture, for eligible students. This provides a flexible option for parents with the aim of increasing admission to selected classes and selected year groups that are falling short of critical student numbers in both Streams.
- Value: HKD 20,000 per student per annum, with HKD 10,000 payable by 1 August and HKD 10,000 payable by 1 February. The Capital Levy is non-refundable.
- Capital Levy is available for NEW students only.
- Upon application, the parent or guardian of the eligible student is required to select either the Standard Debenture or Capital Levy, payable at the time the offer of a place is accepted in writing.
- The School decides the admissions priority based on a student’s circumstances at the time of application and the School reserves the right to adjust the criteria based on the situation and needs.
- The number of Capital Levy applications allowed each school year will be determined by the School Management and approval by the Board.
- The School fees invoice is required to be paid in two instalments; the first instalment by 1 August and the second instalment by 1 February. In situations where the instalment school fee invoice has not been paid in full by 1 August and 1 February, the School will immediately cease providing any educational programme and services to the student. No further notice will be given to the student.
- Die Einlösung einer Standard-Debenture unterliegt dem Artikel 6 der Debenture-Bedingungen.
- Debentures, die auf den Namen einer Firma ausgestellt sind, können jeweils nur zum Februar oder September eines Jahres zur Einlösung eingereicht werden.
- Generell können Anträge zur Einlösung einer Debenture nur dann vorgelegt werden, nachdem der/die betroffene Schüler/in die Schule verlassen hat und alle Außenstände sowohl bei der German Swiss International School Association Ltd. als auch der German Swiss International School Foundation Ltd. beglichen worden sind. Nicht beglichene Außenstände einschließlich ausstehender Schulgebühren, Gebühren oder Zuschläge aufgrund von Abmeldung einer Schülerin/eines Schülers können gemäß den Debenture-Bedingungen vom Wert der Debenture abgezogen werden.
- Sollten Sie Ihre Debenture einlösen wollen, reichen Sie bitte das original Debenture-Zertifikat nebst einem schriftlichen Antrag zum Einlösen der Debenture ein:
German Swiss International School Foundation Ltd
11 Guildford Road
The Peak, Hong Kong
The German Swiss International School Association Ltd
Die Mitgliedschaft steht allen natürlichen Personen offen, die älter als 21 Jahre sind. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vorstand der Aufnahme zustimmt.
The German Swiss International School Foundation Ltd
Debenture-Inhaber, die im Debenture-Register eingetragen sind, sind stimmberechtigte Mitglieder der German Swiss International School Foundation Ltd, die juristische Person und Eigentümerin der Schulgebäude.