Bereits seit langem hat sich die GSIS zur Pflicht gemacht, im Einzelfall auch die sozialen Umstände von Schülern zu berücksichtigen. Dies gilt besonders bei deutschen, Schweizer oder österreichischen Staatsangehörigen und deren Kindern, für die der Besuch des deutschsprachigen Zweigs der GSIS die einzige Möglichkeit darstellt, eine vergleichbare schulische Ausbildung wie in ihrem Heimatland zu erhalten.
Bei der GSIS besteht derzeitig ein Programm der Schuldgeldermä
ßigung (auf Englisch "Remission Scheme") für solche Schüler, die bereits länger als ein Jahr in einem Schulzweig eingeschrieben sind und deren Eltern sich temporär finanziellen Engpässen gegenübersehen. Das "Remission Scheme" gilt nicht für Schüler während ihres jeweils ersten Jahres im Kindergarten, in der Grundschule, der Sekundarstufe und der Oberstufe oder in ihrem ersten Jahr an der GSIS überhaupt.
Daneben besteht noch ein Beihilfe-Programm (auf Englisch: "Financial Support Scheme"). Es dient der Linderung von Härtefällen, die durch die zeitlich befristete Schulgeldermä
ßigung ("Remission Scheme") nicht abgedeckt werden können. Wie bei Anträgen auf Schulgeldermä
ßigung müssen auch diejenigen, die finanzielle Beihilfe beantragen, sich einer Bedürftigkeitsprüfung unterziehen, und zusätzlich noch eine schriftliche Empfehlung des Schulleiters beibringen. Bei der Prüfung des Antrags finden auch die Verfügbarkeit von Schulplätzen und ob im Fall einer Abweisung des Antrags ein unbilliger Härtefall eintreten könnte Berücksichtigung.
Im Rahmen des Bedürftigkeitsnachweises müssen die Antragssteller detaillierte sachdienliche Angaben zur Person und zur finanziellen Situation machen. Der komplettierte Antrag wird dem Finanzausschu
ß in anonymisierter Form zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. Ein hoher Grad an Diskretion und Vertraulichkeit ist damit garantiert. Nur der Verwaltungsleiter (Chief Operating Officer) und der Financial Controller kennen die Identität der Antragsteller.
Allen, auch potentiellen Antragsstellern, die glauben, möglicherwieise Unterstützung zur Bestreitung der Schulgebühren zu benötigen, legen wir nahe, sich mit dem Verwaltungsleiter in Verbindung zu setzen und mit ihm gemeinsam abzuklären, welche Möglichkeiten bestehen, um ihre Notlage zu lindern.
Wenn Sie sich mit dem Verwaltungsleiter, Herrn Hans-Peter Naef, in Verbindung setzten möchten, klicken Sie
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